Etwa jede*r Zehnte in Deutschland möchte Umfragen zufolge, dass nach ihrem bzw. seinem Tod das Erbe ganz oder teilweise für gemeinnützige Zwecke gespendet wird. Doch es gilt einiges zu beachten, damit dieser letzte Wille auch berücksichtigt wird. Was genau, hat Fachanwalt für Erbrecht Ralf Mangold bei unserem Themenabend „Richtig vererben“ am 8. November im InnoDom Cologne den rund 20 Teilnehmenden erläutert.
Zunächst gab Ralf Mangold einen fundierten Überblick über die gesetzliche Erbfolge, die sogenannte letztwillige Verfügung von Todes wegen, die einzuhaltenden Formvorschriften und die Erbschaftssteuer. „Außerdem haben wir den Themenabend genutzt, um auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Kölner Universitätsstiftung als Erbin einzusetzen oder ihr ein Vermächtnis zukommen zu lassen“, sagt Beate Lippelt, Geschäftsführerin der Kölner Unistiftung. Denn auch in diesem Fall gibt es einige Dinge zu beachten: Wird die Stiftung als Erbin oder Miterbin einer Erbengemeinschaft eingesetzt, übernimmt sie die Rechtsnachfolge der bzw. des Verstorbenen - mit allen Rechten und Pflichten. Bei einem Vermächtnis werden der Stiftung bestimmte Vermögenswerte überlassen. Im Anschluss nutzten einige Teilnehmende die Möglichkeit, Fragen zu stellen. „Insgesamt wurde die Veranstaltung gut angenommen“, freut sich Beate Lippelt, die Geschäftsführerin der Kölner Universitätsstiftung.
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