Mit einer Spende an die Kölner Universitätsstiftung unterstützen Sie wichtige Projekte an der Universität zu Köln. Bei einer Spende ohne Zweckbindung setzen wir Ihre Fördersumme dort ein, wo sie aktuell am meisten bewirkt. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Spende gezielt für ein Projekt zu tätigen, das Ihrem Unternehmen am Herzen liegt. Selbstverständlich stehen Ihnen für Ihr Engagement auch unsere anderen Möglichkeiten wie eine Zustiftung oder Treuhandstiftung offen.
Steuerlicher Vorteil bei Spende an Stiftung
Zuwendungen an die Kölner Universitätsstiftung können als Sonderausgaben bzw. Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden – pro Jahr bis zu einer Höhe von
- 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte oder
- 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (§ 10b Abs. 1 S. 1 EStG).
Im Gegensatz zum Sponsoring sind Spenden freiwillig und uneigennützig, kein Entgelt für eine bestimmte Gegenleistungen und nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Leistungen des Empfängers zu bewerten.