Sie überlegen, die Universität mit einer Testamentsspende zu bedenken? Sie haben hier die Möglichkeit, die Kölner Universitätsstiftung als Erbin einzusetzen oder ihr ein Vermächtnis zukommen zu lassen.
Das klingt zunächst ähnlich, ist juristisch gesehen jedoch ein großer Unterschied. Setzen Sie die Stiftung in Ihrem Testament als Erbin oder Miterbin einer Erbengemeinschaft ein, übernehmen wir Ihre Rechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten. Möchten Sie uns hingegen nur einen bestimmten Vermögenswert überlassen, handelt es sich um ein Vermächtnis. Dafür infrage kommen Geldbeträge, Immobilien oder Wertpapiere, aber auch Nutzungsrechte oder Lebensversicherungen.
Sie möchten mehr dazu wissen? Gerne schicken wir Ihnen unsere Broschüre zur Testamentsgestaltung kostenfrei zu. Einfach per E-Mail bei uns anfordern.